Antrag:
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob und wie im Rahmen der rechtlichen Zulässigkeit der Bereich des Lambertusplatzes mit Videokameras ausgestattet werden kann. Über die ordnungsrechtlichen Maßnahmen hinaus, sollen sozialpolitische Maßnahmen geprüft und entsprechend ergänzt werden.
Begründung:
Das subjektive Sicherheitsgefühl der Bürger trägt erheblich zu ihrer Lebensqualität vor Ort bei. Insbesondere die Sicherstellung von Sicherheit und Ordnung liegt im Machtbereich des Staates und somit auch im Rahmen der Möglichkeiten bei den Kommunen. Der Lambertusplatz und auch der Kirchenvorplatz werden seit einiger Zeit als täglicher Aufenthaltsort mehrerer größerer Gruppen von Jugendlichen genutzt. Neben Verschmutzungen und Sachbeschädigungen kommt es dort regelmäßig zu Straftaten gegenüber Passanten und Anwohnern. Straftaten wie Körperverletzungen, Beleidigungen, Sachbeschädigungen bis hin zu räuberischen Handlungen wurden bisher öffentlich gemacht und teilweise von Geschädigten zur Strafanzeige gebracht. Zudem steht der Verdacht einer Brandstiftung im Raum. Zudem werden in diesem Bereich regelmäßig Drogen konsumiert und verkauft. Nicht nur die Anwohner, sondern auch Passanten, fühlen sich in den Abend- und Nachtstunden erheblich gestört und empfinden aufgrund der vergangenen Vorfälle ein erhebliches Angstgefühl.
Eingang Stabsstelle Ratsangelegenheiten 29.01.2019
Zwar tangiert die Maßnahme der Videoüberwachung Persönlichkeitsrechte des einzelnen Bürgers, jedoch ist sie nach Gesichtspunkten der Verhältnismäßigkeit in bestimmten Fällen rechtlich zulässig. Insbesondere dient die Videoüberwachung der Prävention neuerlicher Straftaten. Durch den Effekt der Abschreckung werden Straftaten der oben genannten Art zum Teil verhindert. Aber auch repressiv soll die Videoüberwachung zur Aufklärung der einzelnen Straftaten dienen. Das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung könnte durch eine Videoüberwachung deutlich erhöht werden. Unter Berücksichtigung aller genannten Aspekte stellt sich ein Videoüberwachungskonzept im Bereich des Lambertusplatzes als eine sinnvolle und zielführende Maßnahme dar.