Die Medien sind in Deutschland die sogenannte 4. Gewalt im Staate und durch das Grundgesetz im Artikel 5 ist die Meinungs- und Pressefreiheit in Deutschland ein hohes Gut. Trotzdem darf die Frage gestellt werden, was bei der Veröffentlichung der Bewerbungen zum Technischen Dezernat schwerer gewogen hat. Die Berufung auf die Freiheit der Presse oder die Würde des Menschen, die immerhin den 1. Artikel des Grundgesetzes ausmacht: „Die Würde des Menschen ist unantastbar!“.
Nach Meinung des SPD-Fraktionsvorsitzenden sind hier die Rechte von Bewerberinnen und Bewerbern für ein Amt in der Stadtverwaltung massiv verletzt worden. Vor allem, weil allen Bewerbern in einem solchen Verfahren Vertraulichkeit garantiert wird. Das Besetzungsverfahren für einen Wahlbeamten ist in der Gemeindeordnung klar geregelt, und obliegt dem Rat der Stadt, der sich aus den gewählten Vertretern der Bürgerinnen und Bürger zusammensetzt. Das Verfahren ist transparent und die Bewerber werden dann in einer für alle zugänglichen öffentlichen Ratssitzung gewählt. Demokratischer kann eine Arbeitsstelle nicht besetzt werden. Durch die Veröffentlichung potenzieller Bewerberinnen und Bewerber ist diesen Personen und auch der Stadt in ihren Ansehen als Arbeitgeber ein massiver Schaden entstanden. Für den Fraktionsvorsitzenden der SPD-Fraktion ist klar, hier wiegt der Artikel 1 des Grundgesetzes deutlich schwerer und dieser ist im Rahmen der Veröffentlichung verletzt worden.