Bei der Planung der Anlage sollen insbesondere die Möglichkeiten zur naturräumlich
abgestimmten Förderung und Unterstützung der Biodiversität genutzt
werden. Dadurch werden auch die Funktionen des hier betroffenen Grünzug E
gestärkt.
Außerdem soll im Rahmen der Aufstellung des B-Planes auch die außenbereichsverträgliche
Nutzung der vorhanden Gebäude und Verkehrsflächen geklärt
werden.
Begründung:
Freiflächensolaranlagen können bei weitem mehr sein als monofunktionale Kraftwerke.
Mit einer durchdachten Planung und einem ökologischem Gesamtkonzept kann
die Situation vor Ort sogar ökologisch verbessert werden. Hier zum Beispiel: Von der
artenarmen Pferdekoppel zur Blühwiese mit heimischen Pflanzen, die vor allem den
bedrohten Bienen und anderen Insekten einen Lebensraum bieten kann. Daher gilt
es die Freiflächensolaranlagen als Chance zu nutzen und solche Flächen gezielt
auch zur Förderung der Tier- und Pflanzenwelt zu gestalten. Damit wird ein wertvoller
Beitrag zur naturverträglichen Umsetzung der Energiewende geleistet.