Probleme der Grundsteuerreform –

bleibt Wohnen in NRW noch bezahlbar?

|Mittwoch, 26. Juni 2024 –  18.30 Uhr
|AGORA, Zechenstr. 2 a, 44581 Castrop-Rauxel

|Kulturcafé, Eingang links

Es diskutieren auf dem Podium:

Dr. Stefan Ronneker, Hauptreferent Städtetag NRW u.a. Landes- und Gemeindehaushaltsrecht

Lisa Kapteinat, MdL, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion NRW und Co-Vorsitzende des SPD-Stadtverbandes

Christian Brigadski, stellvertretender Vorstand des EUV Stadtbetriebes Castrop-Rauxel

Michael Mette, Haus und Grund Eigentümerverein Castrop-Rauxel e.V.

Norbert Sperling, Vorsitzender DGB-Kreisverband Recklinghausen

Moderation: Daniel Molloisch, Vorsitzender SPD-Ratsfraktion Castrop-Rauxel

In dieser spannenden Runde sollen verschiedene Sichtweisen auf die Grundsteuerreform des Bundes, die ab 2025 gilt, erörtert und die Auswirkungen für NRW diskutiert werden.

Hierbei wird das Podium von Menschen mit verschiedenen Hintergründen besetzt. Dr. Stefan Ronneker wird grundlegend zu dem Thema einführen und die Sicht des Städtetages NRW vertreten. Während Christian Brigadski das Thema aus kommunaler Perspektive betrachtet, guckt die Landtagsabgeordnete Lisa Kapteinat aus landespolitischem Blickwinkel auf die Vorgänge und Michael Mette stellt die zivilgesellschaftliche Sichtweise von Grundstückseigentümern dar. Ergänzt wird die Runde durch Norbert Sperling, der die gewerkschaftlichen Aspekte beleuchten wird.

Wir freuen uns auf eine interessante Veranstaltung mit Ihnen!

Die rot-grüne Koalition der Stadt Castrop-Rauxel nimmt Stellung zu den
Diskussionen rund um die Gebührenauszahlung und betont die Notwendigkeit eines
verantwortungsvollen Umgangs mit dieser Angelegenheit.
„Wir können gut nachvollziehen, dass es nach der Berichterstattung in der Presse ein
Bedürfnis danach gibt, eine Auszahlung der Gebühren zu bekommen“, so Timo
Eismann, Co-Fraktionsvorsitzender der Grünen Ratsfraktion. Zunächst muss
festgehalten werden, dass es – entgegen der Berichterstattung – kein rechtskräftiges
Urteil gibt, das die Gebührensatzung für unwirksam erklärt hätte.
Das Kapital ist komplett in die Stärkung des Eigenkapitals des EUV geflossen und
damit konnten z.B. Abwasserkanäle und Straßen (Fahrbahnwiederherstellungen) in
der Stadt gebaut werden. Ohne Eigenmittelbasis müssten sämtliche Investitionen
kreditfinanziert werden, was in Zukunft zu höheren Zinsen führen würde. „Dadurch
müssten die Bürger:innen zukünftig deutlich höhere Gebühren bezahlen, was eine
Auszahlung ad absurdum führen würde“, so die SPD Co-Parteivorsitzende Lisa
Kapteinat.
Die rot-grüne Koalition richtet den Blick an dieser Stelle in die Zukunft: Wir haben
auch schon in den vergangenen Jahren, im Gegensatz zu vielen anderen
Kommunen, immer unterhalb der möglichen Grenzen unsere kalkulatorischen Zinsen
angesetzt und lagen damit regelmäßig deutlich unter dem NRW-Durchschnitt.
„Dieses Niveau wollen wir auch in den kommenden Jahren zum Schutz der
Bürger:innen in Zeiten von steigenden Preisen halten“, so der Co-Parteivorsitzende
der Grünen, Karsten Zygowski.
Bisher waren im Verwaltungsrat alle Fraktionen über das Vorgehen einig: nur
diejenigen, die fristgerecht einen Widerspruch gegen die Gebührenbescheide,
erhalten eine Rückzahlung. So haben es andere betroffene Kommunen ebenfalls
gehandhabt. „Diesen gemeinsamen Weg haben CDU, FDP und FWI nun
unverständlicherweise verlassen“, beklagt Daniel Molloisch, Fraktionsvorsitzender
der SPD-Ratsfraktion.
Aus Sicht der rot-grünen Koalition ist hier nicht der „einfache“ Weg zu wählen,
sondern der verantwortungsbewusste: Die vollständige Rückerstattung der Gebühren
würde den EUV – eine 100%ige städtische Tochter – in eine wirtschaftliche
Schieflage führen, die am Ende alle Bürger:innen der Stadt Castrop-Rauxel teurer zu
bezahlen hätten. Wir setzen uns dafür ein, die fachliche Diskussion darüber in einer
öffentlichen Sondersitzung des Verwaltungsrates des EUV zu führen und rufen daher
den Verwaltungsratsvorsitzenden, Herrn Bürgermeister Kravanja, dazu auf, eine
solche Sitzung einzuberufen. Im Rahmen der nächsten Gebührenbedarfsberechnung
braucht es eine Bürger:innen Sprechstunde, um möglichst viele Anregungen und
Ideen mitzunehmen und um die Kalkulationsgrundlage darzustellen.
Zusammenfassend bleibt festzustellen:

  1. Es wird behauptet, dass es ein Gerichturteil gegen die Bescheide des EUV
    gegeben habe. Das stimmt nicht.
  2. Die Stärkung des Eigenkapitals dient zur Absicherung von zukünftigen
    Investitionen, die durch Kredit finanziert werden.
  3. Die erzielten Einnahmen fließen komplett ins Eigenkapital und nicht in die Taschen
    von Managern oder Aktionären! Die AÖR ist eine 100 % Tochter der Stadt Castrop-
    Rauxel und somit gehört das Eigenkapital den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt.
  4. Die Rückzahlung führt zu einer wirtschaftlichen Schwächung des EUVs für die
    nächsten Jahre und somit gefährdet sie Investitionen z.B. in Straßen oder sie führt
    durch teurere Kredite zu höheren Gebühren!