Sehr geehrte Damen und Herren,
zunächst vielen Dank für Ihre Fragen.
Als Anlass beziehen Sie sich bestimmt auf die letzte Ratssitzung auf den Top „Jugendförderplan“. Dazu möchte ich bemerken, dass der Tagesordnungspunkt von Seiten der Verwaltung abgesetzt wurde, weil es noch erheblichen Klärungsbedarf in der Sache gab. Die FDP Fraktion hat dann beantragt, diesen Punkt wieder auf die Tagesordnung zu setzen. Vor dem Hintergrund, dass die Verwaltung diesen Tagesordnungspunkt zurückgezogen hatte, machte eine Diskussion dieses Punktes überhaupt keinen Sinn mehr. Der Jugendförderplan wurde jetzt nochmal in der AG 1 des Jugendhilfeausschusses besprochen, und zur nächsten Ratssitzung wird er dann erneut mit den Änderungen vorgelegt werden. Selbstverständlich wird er dann auch diskutiert und beschlossen werden.
Somit hat der von Ihnen angesprochene Vorgang nichts mit dem Punkt aus der Geschäftsordnung des Rates, den Sie angesprochen haben zu tun. Aber gerne antworte ich Ihnen auf Ihre Fragen zu diesem Punkt:
„Sollen Gegenstände von der Tagesordnung abgesetzt werden, bedarf es eines Beschlusses des Rates der Stadt.“
Dieser Punkt ist die Klarstellung der Souveränität des Rates gegenüber dem Bürgermeister und der Verwaltung. Nach der Gemeindeordnung können alle Fraktionen, die Verwaltung und die Einwohner*innen einen Tagesordnungspunkt beantragen. Der Bürgermeister stellt die Tagesordnung auf und legt die Reihenfolge fest. Es obliegt nun dem Rat, diese Tagesordnung zu beschließen oder zu verändern. Dies ist in diesem Paragraphen der Geschäftsordnung nochmal klargestellt. Ausdrücklich hat der Rat nach der Gemeindeordnung des Landes NRW eine Allzuständigkeit. Das heißt, er kann alle Dinge, die aus seiner Sicht für die Stadt wichtig sind, an sich ziehen und dazu beraten, zum Teil auch in seiner Zuständigkeit beschließen. Ich halte dies für eine absolute Stärke der demokratisch gewählten Vertretung dieser Stadt.
Nun zu Ihren weiteren Fragen:
1) Hält Ihre Partei die Regelung für sinnvoll oder nötig für den Rat der Stadt Castrop-Rauxel?
Ja, wir halten diese Regelung für sinnvoll und notwendig, weil sie die Souveränität des Rates deutlich macht!
2) Würde Ihre Partei eine Streichung des Absatzes befürworten?
Nein, denn dieser Absatz ist eine sinnvolle Klarstellung der Gemeindeordnung zur Allzuständigkeit des Rates.
3) Wurde ein Punkt Ihrer Partei bereits durch diese Regelung von der Tagesordnung gestrichen?
Nein, das ist mir nicht bekannt. Mir sind im Laufe meiner Ratstätigkeit wenige Fälle in Erinnerung, wo Tops von der Tagesordnung genommen wurden, weil es von Seiten einer oder mehrerer Fraktionen noch Beratungsbedarf gab. Diese Punkte wurden dann aber alle in der nächsten Sitzung des jeweiligen Ausschusses oder des Rates beraten.
4) Wissen Sie, wieso diese Regelung ursprünglich in die Geschäftsordnung aufgenommen wurde?
Diese Regelung ergibt sich aus den Empfehlungen der kommunalen Spitzenverbände (Dt. Städtetag etc.) zur Klarstellung der Ausführungen zur Arbeit des Rates in den Gemeindeordnungen der jeweiligen Bundesländer. Hierbei soll die Arbeitsfähigkeit der politischen Gremien unterstützt und erhalten bleiben.
Zum Schluss möchte ich noch feststellen, dass wir in der Geschäftsordnung des Rates und seiner Ausschüsse sogar die kleineren Fraktionen gestärkt haben. Wir haben nämlich die Ausschüsse vergrößert, damit die kleinen 2 Personen-Fraktionen auch in den Ausschüssen ihr Stimmrecht ausüben können. Hätten wir die Ausschüsse in der Größe belassen, wären die kleineren Fraktionen in den Ausschüssen zum Teil nur beratend vertreten gewesen!