Die Kompetenzbereiche sollen zukünftig unter dem Dach der geplanten „CAS -Wirtschaftsförderungs- und Stadtteilmanagement GmbH“ gebündelt werden. Mit einem Grundsatzbeschluss soll die Verwaltung in der nächsten Ratssitzung mit der Gründung beauftragt werden.

In einem gemeinsamen Antrag mit der CDU legt die SPD Fraktion ihre konkreten Forderungen zur Organisation, Ausstattung und Aufgabenbeschreibung der erweiterten Wirtschaftsförderung dem Rat am kommenden Donnerstag zur Diskussion vor. Für Daniel Molloisch, Fraktionsvorsitzender der SPD, muss vor der konkreten Aufgabenbeschreibung zunächst eine merkliche Verbesserung der Personalsituation stehen:

Die Wirtschaftsförderung der Stadt Castrop-Rauxel ist aktuell mit 3,5 Stellen ausgestattet. Trotz Wegfall mehrerer Stellen im Rahmen des Stärkungspaktes hat keine effektive Aufgabenkritik stattgefunden. Die guten und erfahrenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der bisherigen Stabsstelle Wirtschaftsförderung müssen endlich die Ressourcen zur Verfügung gestellt bekommen, die sie benötigen, um die Anforderungen an eine zukunftsfähige Wirtschaftsförderung umsetzten zu
können. Die Stadt muss im Bereich Wirtschaftsförderung neue Aufgaben jenseits der klassischen Unternehmensbetreuung und -akquise erfüllen. Daher sollen in der Zukunft auch die Bereiche Stadtmarketing, Unterstützung der Stadtteilvereine und Tourismus stärker durch die Wirtschaftsförderung bearbeitet werden, ohne die bisherigen Aufgaben zu vernachlässigen.

In enger Abstimmung mit den einschlägigen politischen Gremien, wie Haupt- und Finanzausschuss und dem Ausschuss für Wirtschaftsentwicklung, müsse ein wirtschaftspolitisches Leitbild für die zukünftige Standortpolitik Castrop-Rauxels entwickelt und transparent gemacht werden. Malte Rodammer, der Wirtschaftspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, ergänzt:

Neben einer deutlichen Intensivierung des Bestandsmanagements, müssen Möglichkeiten des Austauschs und der Kooperation von Start-ups und etablierten Unternehmen geschaffen werden, um klassische Unternehmensstärken mit innovativen Methoden und Herangehensweisen zu verbinden. Eine entsprechende konkrete Forderung ist die Etablierung eines jährlichen Unternehmertages, um die Interessengruppen zusammenzubringen.

Wirtschaftsförderung muss in Zukunft als Gemeinschaftsaufgabe wahrgenommen und in stetiger Kooperation von Politik, Verwaltung und privaten Akteuren aus Wirtschaft, Vereinen und Bürgerschaft erfolgen.

so Rodammer abschließend.

Der Antrag ist unter folgendem Link einsehbar:

Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel fordert die Landesregierung auf, die Pläne zur Abschaffung der Stichwahl bei Landrats- und Bürgermeisterwahlen in Nordrhein-Westfalen nicht weiter zu verfolgen und die aktuelle gesetzliche Regelung beizubehalten. Stichwahlen gibt es mit einer Ausnahme seit der Einführung der Direktwahl für Bürgermeister/innen und Landrät/innen. Dieses demokratische Instrument hat sich in unserer lokalen Demokratie bewährt. Lediglich die Kommunalwahl 2009 wurden ohne Stichwahlen durchgeführt, die Wiedereinführung der Stichwahl im Jahr 2011 wurde damals mit den Stimmen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Die Linken beschlossen.
Die Kommunalwahl 2009 hatte zur Folge, dass Bürgermeister zum Teil mit unter einem Drittel aller abgegebenen Stimmen ins Amt gewählt wurden. So wurden beispielsweise die Bürgermeisterin in der Stadt Wülfrath nur mit 27% und in der Stadt Monheim der Bürgermeister nur mit 30,4% der Stimmen gewählt. Ein/e Bürgermeister/in bzw. ein/e Landrät/in sollte möglichst von einer Mehrheit der Bevölkerung gestützt sein. Er oder sie ist erste Bürgerin oder erster Bürger des Kreises, der Stadt oder Gemeinde. Daher ist eine Stichwahl notwendig, sofern es im ersten Wahlkampf keine solche breite
Mehrheit gibt. Aus Gründen einer ausreichenden demokratischen Legitimation sollten Stichwahlen weiterhin durchgeführt werden. Besonders in Zeiten einer immer wieder festzustellenden „Politikverdrossenheit“ in der Bevölkerung und einer daraus resultierenden geringeren Wahlbeteiligung muss Politik und insbesondere Kommunalpolitik für die Bürgerinnen und Bürger sichtbar und nahbar sein. Es muss möglich sein, in einem zweiten Wahlgang ggfs. neu zu bewerten und zu wählen, wenn zuvor kein/e Kandidat/in eine absolute Mehrheit der Stimmen erreicht hat. Niedriger Wahlbeteiligung darf nicht mit der Abschaffung von Wahlmöglichkeiten begegnet werden. Das ist der falsche Weg, eine fatale Logik und schädigt die lokale Demokratie.
Aus diesen Gründen fordert der Rat der Stadt Castrop-Rauxel die Landesregierung Nordrhein-Westfalens auf die aktuelle gesetzliche Stichwahl-Regelung beizubehalten und von Plänen einer Änderung Abstand zu nehmen.