Antrag

Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zu erarbeiten, dass den Castrop-Rauxeler Schulen die selbstständige Verwaltung („Schulbudgetierung“) ihres Schulbudgets ermöglicht.

Für alle Schulen werden Schulbudgets festgelegt und den Schulen zur Verfügung gestellt. Mit diesen Mitteln werden die Ausstattung der Schulen und der laufende Sachaufwand von den Schulen eigenverantwortlich finanziert.

Bei der Budgetierung wird ein Haushaltsansatz vereinbart, der der Schule zur Eigenbewirtschaftung auf ein eigenes Konto überwiesen wird. Nicht ausgegebene Beträge können angespart werden.

 

Begründung

Die Stadt Castrop-Rauxel unterstützt und begleitet die Schulen auf dem Weg zu mehr Eigenverantwortung, Selbstständigkeit und Profilgewinn. Im Rahmen eines Schulbudgets können die Schulen eigene Prioritäten setzen. So eröffnet die Schulbudgetierung neben der Verantwortung für die inneren Schulangelegenheiten eine weitere organisatorische und gestalterische Freiheit. Die Zusammenarbeit zwischen Schulträger und Schulen bleibt weiterhin eng. Die Entscheidungshoheit obliegt jedoch allein den Schulen und wird nicht durch verschiedene Hierarchieebenen vorgegeben oder beeinflusst. Die Zuweisung eines Schulbudgets ist in vielen Kommunen bereits eingeführt und erprobt worden. Die Höhe wird meist durch die Zahl der Schüler plus einem Bonus für besonders förderwürdige Projekte bestimmt. Wie die Schulen das Geld verwenden, ist ihre Sache.
Ein solches Verfahren ermöglicht es den Schulen, ein Profil mit spezifischer Schwerpunktsetzungen auszubilden. Eine Schule mit einer derartigen Autonomie könnte ein maßgeschneidertes Bildungsangebot für ihr spezielles Schülerklientel anbieten.
Als Orientierung für die Ausgestaltung der entsprechenden Rahmenrichtlinie/ Dienstanweisung können erprobte Konzepte u.a. aus Mühlheim oder z.B. das „Kleine Schulbudget (KSB)“ vom Kreiselternbeirat des Main-Taunus-Kreises dienen.

Antrag

Die Kurse der Castrop-Rauxeler Volkshochschule, die den thematischen Schwerpunkten und den Lehrinhalten nach, der politischen Bildung und der demokratischen Erziehung der hiesigen Bürger*innen dienen, werden zukünftig wieder kostenfrei angeboten.
Die Verwaltung wird aufgefordert ein Konzept zu entwickeln, dass dies garantiert.

Begründung

Die Volkshochschule (VHS) in Castrop-Rauxel ist eine öffentliche, gemeinwohlorientierte Weiterbildungseinrichtung und muss auch als solche erkennbar bleiben. Dies muss auch trotz der notwendigen Einsparungen durch die Haushaltssicherung und den Haushaltssanierungsplan gelten. Die VHS ist ein Teil der Öffentlichen Daseinsvorsorge und ermöglicht den Bürger*innen den Wiedereinstieg in die eigene Bildungskarriere bzw. sich der persönlichen Fort- und Weiterbildung zu widmen. Natürlich dürfen für solche Weiterbildungsangebote wie z.B. Sprachkurse auch Gebühren erhoben werden.
Allerdings kann dieses Argument für das Feld der politischen Bildung und der demokratischen Erziehung nicht gelten und ein solches Vorgehen zur Haushaltssanierung ist gänzlich abzulehnen.
Die aktuellen politischen Herausforderungen, wie das europaweite Erstarken des Rechtspopulismus, der Aufstieg der einschlägigen Parteien aber auch Migration & Flucht, sorgen bei den Bürger*innen für Verunsicherung und werfen Fragen auf. Mit Begriffen, wie „Lügenpresse“ und der damit verbundenen Informationsbeschaffung aus ungeprüften Quellen, sowie Skepsis gegen Staat und demokratischer Regierung, entsteht eine regelrechte Gegenaufklärung. Angebote politischer Erwachsenenbildung können ein Medium sein, um dieser Entwicklung entgegenzuwirken und die Bürger*innen in die Lage zu versetzen, populistische „Wahrheiten“ kritisch zu hinterfragen. Dies muss weitestgehend barrierefrei möglich sein und darf daher auf keinen Fall durch Kursgebühren verhindert werden. Das muss uns eine aufgeklärte, demokratische Gesellschaft wert sein, „ (…) weil Demokratie die einzige Staatsform ist, die gelernt werden muss.“ (Negt 2004).